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   OLG Hamm, 07.06.2001 - 18 U 153/00   

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https://dejure.org/2001,4030
OLG Hamm, 07.06.2001 - 18 U 153/00 (https://dejure.org/2001,4030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2001 - 18 U 153/00 (https://dejure.org/2001,4030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 18 U 153/00 (https://dejure.org/2001,4030)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umfang der Nachforschungspflicht eines Immobilienmaklers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 780
  • NZM 2002, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80

    Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 18 U 153/00
    Er hat den Auftraggeber über alle ihm bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände aufzuklären, die sich auf den Geschäftsabschluß beziehen und die für seine Willensentschließung wesentlich sein können (BGH WM 1982, 428; Palandt-Sprau, BGB, 60. Auflage, § 654 Rdnr. 3; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Auflage, Rdnr. 308).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 21 U 70/15

    Schadensersatzansprüche des Erwerbers einer Immobilie gegen die als

    Insoweit ist es anerkannt, dass der Makler zwar den Auftraggeber über alle ihm bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände aufzuklären hat, die sich auf den Geschäftsabschluss beziehen und die für seine Willensentscheidung wesentlich sein können, er jedoch grundsätzlich nur zur Weitergabe eigenen Wissens verpflichtet ist, damit eine Erkundigungs- oder Nachforschungspflicht im Regelfall nicht eingreift, sofern er nicht konkret die Einholung entsprechender Auskünfte übernommen oder durch sein Geschäftsgebaren den Eindruck einer Überprüfung vermittelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.1.2007, III ZR 146/06, NJW-RR 2007, 711, 712 Rz. 12; OLG Hamm, Urteil vom 7.6.2001, 18 U 153/00, NJW-RR 2002, 780).

    (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 2001, 18 U 153/00, NJW-RR 2002, 780).

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    Eine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht besteht jedoch für den Makler in der Regel nicht (BGH, WM 1978, 1069; NJW 1983, 1730, Senat NJW-RR 2002, 780; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524, 1525; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 778, Schwerdtner, Maklerrecht, Rz. 315, 317).
  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 18 U 68/02

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision;

    Dabei ist der Makler allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet, im Interesse seines Auftraggebers Erkundigungen einzuziehen und Nachprüfungen anzustellen, sofern er eine solche Verpflichtung nicht durch eine entsprechende vertragliche Abrede übernommen hat oder sich eine solche Verpflichtung aus der Verkehrssitte ergibt (BGH NJW 2000, 3642; Senat NJW-RR 1996, 1081; NZM 2002, 179; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 308, 315, 317; Soergel-Lorenz, BGB, 12. Aufl., § 326 Rn. 75, 77, 81; Staudinger-Reuter, BGB, 12. Aufl., § 652 Rn. 169).
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